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Institut Für Bautechnik (institut + fur_bautechnik)
Kinds of Institut Für Bautechnik Selected AbstractsPräsidentenwechsel beim Deutschen Institut für BautechnikDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 5 2009Renate Schmidt-Staudinger No abstract is available for this article. [source] 40 Jahre Deutsches Institut für Bautechnik , Das DIBt-Jubiläumsjahr 2008 im RückblickDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 4 2009Renate Schmidt-Staudinger M.A. 2008 jährte sich zum 40sten Mal die Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Am 1. Juli 1968 haben die Länder und der Bund mit Abkommen das Institut für Bautechnik (IfBt) in Berlin gegründet. Ziel war es, "die technische Verwaltungsarbeit der Länder auf dem Gebiet der Bauaufsicht zu rationalisieren." Das Ereignis wurde mit zahlreichen Aktionen und Informationsveranstaltungen begangen. Hiervon wird im Folgenden kurz berichtet. [source] 40 Jahre DIBt , 40 Jahre sicheres und innovatives Bauen , Die Überführung des IfBt ins DIBtDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 3 2008Renate Schmidt-Staudinger Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) feiert 2008 sein 40-jähriges Bestehen. 40 Jahre DIBt stehen für 40 Jahre Sicherheit und Innovationen im Bauwesen und für 40 Jahre Zulassungswesen in Deutschland. Ein geeigneter Anlass also, um die Geschichte des Instituts in den DIBt Mitteilungen in einer kleinen Serie näher zu beleuchten. Der zweite Teil der historischen Rückschau widmet sich der Zeit von 1989 , 1993, dem Änderungsprozess des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und seinen Gründen. [source] Grundlegende Erläuterung zum modifizierten Zulassungsverfahren für Feuerschutzabschlüsse (Stand: 1.DIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 1 2006Dezember 2005) Die Ergebnisse aus der Erprobung des modifizierten Zulassungsverfahrens für Feuerschutzabschlüsse, gewonnen in Zusammenarbeit der am Zulassungsverfahren Beteiligten (Antragsteller, Prüfstelle und DIBt), werden im Folgenden grundlegend erläutert. Sie werden , nach Beratung im dafür zuständigen Sachverständigenausschuss (SVA) "Feuerschutzabschlüsse" , als Zulassungsgrundsätze die Grundlage bilden für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik. Die Erkenntnisse aus der Erprobungsphase sind daher in ihrem Aufbau bereits als Zulassungsgrundsätze zusammengefasst. [source] Präsidentenwechsel beim Deutschen Institut für BautechnikBAUTECHNIK, Issue 10 2009Article first published online: 12 OCT 200 No abstract is available for this article. [source] Gußasphalt-Dichtsysteme in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe , Neue allgemeine bauaufsichtliche ZulassungenBAUTECHNIK, Issue 8 2004Ullrich Kluge Dipl.-Ing. Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Anforderungen aus verschiedenen Rechtsbereichen wie z. B. Wasserrecht, Baurecht, Arbeitsschutzrecht usw. erfüllen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Abdichtungsmittel zur Verwendung in Dichtkonstruktionen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (LAU-Anlagen). Die Anforderungen an die Materialien und die Prüfverfahren für deren Nachweis sind in den Zulassungsgrundsätzen bzw. Prüfprogrammen des DIBt niedergelegt. Durch das DIBt wurden neue allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Gußasphalt-Dichtsysteme in LAU-Anlagen erteilt. Flouting asphalt in sealing systems for plants used for the containment, handling and filling substances hazardous to water, new technical approvals. Sealing systems in plants, parts of them and technical protection devises for the dealing with substances hazardous to water have to satisfy certain requirements as laid down in the different fiends of national public law, for example law relating to water, building regulations, law on protection of work, etc. The Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) granted technical approvals in the field of sealing systems for plants used for the containment, handling and filling substances hazardous to water. The requirements of materials and for the tests for their properties of them are laid down in the principles or test programs for technical approvals by DIBt. The Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) granted new technical approvals for sealing systems made of flouting asphalt for plants used for the containment, handling and filling substances hazardous to water. [source] Kurze Verankerungslängen mit RechteckankernBETON- UND STAHLBETONBAU, Issue 1 2004Josef Hegger Prof. Dr.-Ing. Abstract In der Zulassung Z-15.6-204 [1] des Deutschen Instituts für Bautechnik werden Halfen HDB-E-Anker mit rechteckigen Köpfen als Endverankerung in Rahmenknoten und Konsolen für die Anwendung gemäß DIN 1045-1 und DIN 1045 geregelt. Durch die schlupfarme Verankerung der Zuggurtbewehrung ergeben sich Vorteile hinsichtlich der konstruktiven Durchbildung, der Tragfähigkeit und der Bauausführung. In diesem Beitrag werden die Zulassungsregelungen erläutert. Rectangular Anchors with short Anchorage Length The technical approval Z-15.6-204 [1] of the Deutsches Institut für Bautechnik gives design rules for the use of Halfen HDB-E-headed studs in exterior-beam-column-joints and corbels. The anchorage with headed studs is characterized by a negligible slippage of the reinforcement and is advantageous regarding the load bearing capacity, the detailing and the handling on site. This paper describes the design rules, devided from comprehensive experimental and numerical investigations [2]. [source] Änderung der Bauregelliste B Teil 1.DIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 1 2010Ausgabe 2009/ Abstract Aufgrund von Art. 2 Abs. 2 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 195) wird im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder die Bauregelliste B Teil 1 , Ausgabe 2009/2 , vom 16. November 2009 (DIBt Mitteilungen Nr. 6 vom 8. Dezember 2009) wie folgt geändert. Die Ausgabe 2009/3 ändert und ergänzt die Ausgabe 2009/2 der Bauregelliste B Teil 1 in der nachfolgend aufgeführten laufenden Nummer: Bauregelliste B Teil 1 Kapitel 1 Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie: Anlage lfd. Nr. 1/18.3 Diese Änderung tritt rückwirkend am 22. Dezember 2009 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten tritt die Anlage 1/18.3 (2009/2) außer Kraft. Berlin, den 3. Februar 2010 Der Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft [source] Änderungen der Bauregellisten A und B und der Liste C,DIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 6 2009Ausgabe 2009/ Abstract Aufgrund von Art. 2 Abs. 2 des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 22. April 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 195) werden im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder die Bauregelliste A Teil 1 bis Teil 3, die Bauregelliste B Teil 1 und die Liste C jeweils , Ausgabe 2009/1 , vom 10. Juli 2009 (DIBt Mitteilungen, Sonderheft Nr. 38) wie folgt geändert. Die Ausgabe 2009/2 ändert und ergänzt die Ausgabe 2009/1 der Bauregellisten A und B und der Liste C in den nachfolgend aufgeführten laufenden Nummern: Bauregelliste A Teil 1: Kapitel 1 Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau: lfd. Nrn. 1.2.6, 1.6.9 und 1.6.16 Kapitel 3 Bauprodukte für den Holzbau: lfd. Nrn. 3.1.1.2, 3.1.1.3, 3.1.2.1, 3.1.2.2, 3.1.3, 3.1.4, 3.3.1.1.1, 3.3.1.1.2, 3.3.1.2.1, 3.3.1.2.2, 3.3.1.3, 3.3.2.1, 3.3.2.2, 3.4.1 und 3.4.2 Kapitel 4 Bauprodukte für den Metallbau: lfd. Nrn. 4.5.4, 4.8.17, 4.8.71, 4.9.15, 4.10.2, 4.10.3, 4.10.4 und 4.10.5 Kapitel 8 Sonderkonstruktionen: lfd. Nrn. 8.5.1 und 8.5.2 Kapitel 9 Bauprodukte für Dächer und Bedachungen, Wände und Wandbekleidungen sowie Decken und Deckenbekleidungen und nicht tragende innere Trennwände: lfd. Nr. 9.7 Kapitel 12 Bauprodukte der Grundstücksentwässerung: lfd. Nrn. 12.1.12 und 12.1.14 Kapitel 14 Feuerungsanlagen: lfd. Nr. 14.2.1 Kapitel 15 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen: lfd. Nrn. 15.4, 15.5, 15.6, 15.30 und 15.32 Anlagen: lfd. Nrn. 1.29, 1.30, 1.33, 1.42, 3.1, 3.8, 3.9, 3.10, 4.56, 8.4, 11.11, 15.4, 15.5, 15.9, 15.11, 15.18, 15.19 und 15.20 Bauregelliste A Teil 2: Kapitel 2: lfd. Nrn. 2.1, 2.2, 2.3 und 2.10.3 Anlagen: lfd. Nr. 18 Bauregelliste A Teil 3: Kapitel 2: lfd. Nrn. 2.1, 2.2 und 2.3 Bauregelliste B Teil 1: Kapitel 1 Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Normen nach der Bauproduktenrichtlinie: lfd. Nrn. 1.1.2.3, 1.1.3.1, 1.1.6.2, 1.2.4.1, 1.2.4.3, 1.8.4, 1.8.9, 1.8.10, 1.9.3, 1.9.9, 1.9.13, 1.9.14, 1.9.15, 1.12.13, 1.12.14, 1.14.8, 1.14.9, 1.14.10, 1.14.11, 1.15.9, 1.18.1, 1.18.3 und 1.18.4 Kapitel 2 Bauprodukte im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen: lfd. Nrn. 2.4.1.4, 2.6.4.2 und 2.11.4.1 Kapitel 3 Bausätze im Geltungsbereich von Leitlinien für europäische technische Zulassungen: lfd. Nrn: 3.2.3.1, 3.2.3.2, 3.2.5.2, 3.3.5.5, 3.4.4.11, 3.5.5.1 und 3.11.4.1 Kapitel 4 Bauprodukte, für die europäische technische Zulassungen ohne Leitlinie erteilt werden: lfd. Nrn. 4.3.1.39 und 4.6.5.15 Kapitel 5 Bausätze, für die europäische technische Zulassungen ohne Leitlinie erteilt werden: lfd. Nrn. 5.1.3.2, 5.4.2.17, 5.4.2.20, 5.5.2.3, 5.6.5.16 und 5.6.5.17 : lfd. Nrn. 06, 08, 1/1.3, 1/1.4, 1/8.2, 1/8.4 und 1/18.3 Liste C: Kapitel 2: Bauprodukte für den Ausbau: lfd. Nr. 2.24 Diese Änderungen treten am 22. Dezember 2009 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten treten die entsprechenden Nummern der Bauregelliste A Teil 1 bis Teil 3, der Bauregelliste B Teil 1 und der Liste C jeweils , Ausgabe 2009/1 , außer Kraft. Berlin, den 16. November 2009 Der Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik Dipl.-Ing. Gerhard Breitschaft [source] 40 Jahre Deutsches Institut für Bautechnik , Das DIBt-Jubiläumsjahr 2008 im RückblickDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 4 2009Renate Schmidt-Staudinger M.A. 2008 jährte sich zum 40sten Mal die Gründung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Am 1. Juli 1968 haben die Länder und der Bund mit Abkommen das Institut für Bautechnik (IfBt) in Berlin gegründet. Ziel war es, "die technische Verwaltungsarbeit der Länder auf dem Gebiet der Bauaufsicht zu rationalisieren." Das Ereignis wurde mit zahlreichen Aktionen und Informationsveranstaltungen begangen. Hiervon wird im Folgenden kurz berichtet. [source] Kurzbericht über die 60.DIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 2 2008Sitzung des Technischen Lenkungsausschusses der EOTA (EOTA Technical Board) am 6./7. Bis Februar 2008 erteilten die Zulassungsstellen der EOTA mehr als eintausend europäische technische Zulassungen. Mehr als die Hälfte sind europäische Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Zunehmend werden europäische technische Zulassungen nach dem Verfahren nach Art. 9(2) Bauproduktenrichtlinie ohne Leitlinie erteilt. Hierzu schlägt die erteilende Stelle Beurteilungskriterien vor, die innerhalb der EOTA abgestimmt und in Form einer CUAP verabschiedet werden. Das DIBt erstellte 49 der 104 vorliegenden Beurteilungskriterien für verschiedene Produktbereiche (CUAP); für sechs Produktbereiche war das DIBt Mitverfasser solcher Beurteilungsgrundlagen. [source] Wechsel im Verwaltungsrat des Deutschen Instituts für BautechnikDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 5 2007Erich Jasch No abstract is available for this article. [source] Nachruf auf Dr. E.h. Günter BreitschaftDIBT MITTEILUNGEN (FORMERLY-MITTEILUNGEN DEUT INST FUER BAUTECHNIK), Issue 1 2006Erich Jasch Am 25. Dezember 2005 verstarb im Alter von 76 Jahren der langjährige Präsident des Deutschen Instituts für Bautechnik, Herr Dr.-Ing. E.h. Günter Breitschaft. [source] |